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V0776-22 ·11. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reise- und Verpflegungskosten ab dem Wohnsitz sind nicht abzugsfähig

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob Reise- und Verpflegungskosten für Fahrten zu ihrem landwirtschaftlichen Betrieb sowie die Kosten für ihr Geländefahrzeug steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass Reisekosten ab dem Wohnsitz nicht abzugsfähig sind und Fahrzeugkosten eine ausschließliche betriebliche Nutzung voraussetzen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der abzugsfähigen Betriebsausgaben ein, insbesondere bei Fahrten zwischen Wohnsitz und Betriebsstätte sowie bei der Nutzung von Privatfahrzeugen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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