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V0774-21 ·31. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ferienvermietungen ohne Hotelleistungen oder Personal gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es wurde angefragt, ob die Vermietung eines Landhauses zu touristischen Zwecken als wirtschaftliche Tätigkeit oder als Einkünfte aus Kapital zu besteuern ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist, sofern keine Hotelleistungen erbracht werden und keine Vollzeitkraft beschäftigt wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen gewerblicher wirtschaftlicher Tätigkeit und der Einkunftserzielung aus Immobilienvermögen bei touristischer Nutzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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