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V0773-25 ·5. Mai 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Externe Dienstleistungen können ohne Verlust der wirtschaftlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft in Anspruch genommen werden

Eine Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs erkundigt sich, ob sie für Pflanz- und Erntearbeiten Dritte beauftragen kann, ohne die Inhaberschaft zu verlieren. Die DGT stellt fest, dass die Beauftragung externer Dienstleister nicht dem Umstand entgegensteht, dass die Person die Produktionsmittel weiterhin auf eigene Rechnung ordnet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistern die Selbstständigkeit und die steuerliche Inhaberschaft der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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