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V0771-15 ·9. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Miete von Liegeplätzen an Pontons unterliegt der MwSt., da es sich um eine immobilienbezogene Dienstleistung handelt

Ein Yachthafenclub erkundigt sich, ob die Vermietung von Liegeplätzen an nicht ansässige Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass Liegeplätze als bauliche Anlagen gelten und deren Vermietung eine unmittelbar mit Immobilien verbundene Dienstleistung darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Vermietung von Liegeplätzen an Pontons steuerrechtlich wie die Vermietung von Immobilien behandelt wird, was die Anwendung der entsprechenden MwSt.-Regeln für immobilienbezogene Dienstleistungen zur Folge hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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