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V0769-20 ·7. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes der LIRPF bei Entsendung als Geschäftsführer

Ein belgischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime der Einkommensteuer (LIRPF) in Anspruch nehmen kann, wenn er nach Spanien zieht, um dort als Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft mit Minderheitsbeteiligung tätig zu sein. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen der vorherigen Nichtansässigkeit, der Kausalität der Entsendung und das Fehlen einer Betriebsstätte erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit steuerlicher Sonderregelungen für ausländische Führungskräfte, die nach Spanien entsandt werden, unter Berücksichtigung der Kausalität der Versetzung und der Vermeidung einer Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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