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V0747-14 ·18. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus Kursen ohne Arbeitsverhältnis sind von der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ausgenommen

Ein Militärpilot erkundigt sich, ob Zahlungen für theoretische und praktische Unterweisungen in Frankreich für ein französisches Unternehmen unter die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit fallen können. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte mangels eines Arbeitsverhältnisses mit der französischen Einheit als Arbeitsvermögen gemäß Art. 17.2 c) gelten und somit die Befreiung nach Art. 7 p) nicht anwendbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit strikt an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden ist und nicht auf freiberufliche oder nicht angestellte Tätigkeiten im Ausland ausgeweitet werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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