Zum Inhalt springen
V0745-20 ·7. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bildungsleistungen können von der MwSt. befreit sein, sofern sie nicht als elektronisch erbrachte Dienstleistungen gelten

Ein Unternehmen für die Schulung von Softwareanwendungen erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung für seine Dienstleistungen und der Behandlung von Anpassungen bei Verrechnungspreisen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob es sich um eine Bildungsleistung oder eine elektronisch erbrachte Dienstleistung handelt und dass Anpassungen der Verrechnungspreise die Bemessungsgrundlage verändern können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen klassischen Bildungsleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen für die MwSt.-Befreiung sowie die Auswirkungen von Verrechnungspreisanpassungen auf die Bemessungsgrundlage.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt