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V0741-25 ·22. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Naturheilkundliche Leistungen unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 21 %, da sie nicht als Heilberufe gelten

Eine Person mit Ausbildung in Alternativmedizin und Naturheilkunde erkundigt sich, ob ihre Leistungen als Gesundheitsleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit als Naturheilkundler kein anerkannter Heilberuf ist und daher der Regelsatz anzuwenden ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass naturheilkundliche Leistungen nicht unter die Steuerbefreiung für medizinische Leistungen fallen, was die Steuerlast für Anbieter und Kunden erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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