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V0734-19 ·2. April 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung eines Coworking-Spaces mit Zusatzleistungen gilt als wirtschaftliche Tätigkeit

Es wurde angefragt, ob die Vermietung eines Business-Centers, das Dienstleistungen wie Sekretariat, Empfang oder Internet umfasst, als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu besteuern ist. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der angebotenen Zusatzleistungen und der Bereitstellung der Infrastruktur um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Kombination aus Immobilienvermietung und Dienstleistungserbringung die steuerliche Einordnung als wirtschaftliche Tätigkeit begründet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-04-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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