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V0725-18 ·19. März 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mindestsicherungsbeihilfe gilt als Arbeitsertrag und ist nicht steuerfrei

Es wurde angefragt, ob die Mindestsicherungsbeihilfe (subsidio de garantía de ingresos mínimos) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass diese Leistung als Arbeitsertrag einzustufen ist und nicht unter die gesetzlich vorgesehenen Steuerbefreiungen fällt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Empfänger der Mindestsicherungsbeihilfe diese Leistungen in ihrer Einkommensteuererklärung als Arbeitserträge angeben müssen, was die Steuerlast im Vergleich zu einer Steuerbefreiung erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-03-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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