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V0724-20 ·6. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen für Erbschaftsteiler werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert

Es wurde angefragt, ob die von einem Erbschaftsteiler erhaltenen Honorare als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass diese nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gelten und daher als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung stellt klar, dass die Tätigkeit eines Erbschaftsteilers nicht unter die Definition einer wirtschaftlichen Tätigkeit fällt, was die steuerliche Behandlung der erhaltenen Honorare zugunsten der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit festlegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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