Zum Inhalt springen
V0719-15 ·4. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erschließungsleistungen für Grundstücke im Ausland unterliegen nicht der spanischen MwSt.

Ein Unternehmen, das Erschließungsleistungen für Grundstücke in Afrika für einen spanischen Kunden erbringt, fragt, ob die MwSt. zu erheben ist oder die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass die Leistung, da sie mit außerhalb Spaniens gelegenen Immobilien in Zusammenhang steht, nicht der Steuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien außerhalb des spanischen Staatsgebiets nicht der spanischen Mehrwertsteuer unterliegen, was die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Erschließungsarbeiten klärt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt