Zum Inhalt springen
V0703-24 ·16. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zulage für akademische Ämter bei im Ausland tätigen Universitätsbediensteten nicht von der Einkommensteuer befreit

Ein Professor der UNED erkundigte sich, ob die monatliche Zulage für ein „akademisches Amt“, die er während seines Auslandsaufenthalts erhält, als steuerfreie Tagegeldentschädigung gelten kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat entschieden, dass die Befreiung nach dem Regelwerk für Überstunden/Zulagen nicht anwendbar ist, da dieser Betrag nicht aus den im Königlichen Erlass 6/1995 vorgesehenen Pauschalen resultiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass spezifische Funktionszulagen für akademische Positionen im Ausland als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen zu behandeln sind und nicht unter die steuerfreien Pauschalbeträge für Reisekosten fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt