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V0690-15 ·3. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beteiligungen an Gesellschaften können die Steuerbefreiung beim Vermögenssteuer und Abzüge bei der Erbschaftsteuer nach Immobilienapportionen behalten

Es wurde angefragt, ob die Einbringung eines betrieblich genutzten Geschäftsraums oder von Mietimmobilien durch Gesellschafter in eine Muttergesellschaft Auswirkungen auf die Befreiung von der Vermögenssteuer sowie auf die Abzüge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hätte. Die DGT stellt fest, dass die Einbringung des betrieblich genutzten Raums keine Auswirkungen hat und dass Mietimmobilien eine gesonderte wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft die steuerlichen Vergünstigungen für Gesellschafter nicht automatisch gefährdet, sofern die Art der Tätigkeit (betrieblich vs. vermietet) klar unterscheidbar bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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