Zum Inhalt springen
V0687-18 ·14. März 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Vertretung der spanischen Verwaltung

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich, ob der anteilige Teil ihres Gehalts für Tage, an denen sie an Sitzungen in Belgien teilnahm, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit werden könne. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da die Arbeiten nicht für eine gebietsfremde Einheit, sondern im Interesse der spanischen Verwaltung selbst ausgeführt werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten nicht greift, wenn die Arbeit im Auftrag der spanischen Verwaltung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt