Zum Inhalt springen
V0681-15 ·27. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verwaltungsaufträge als Eigenmittel unterliegen nicht der MwSt., sofern es sich um Dienstleistungen handelt

Eine öffentliche Stelle erkundigt sich, ob die von einer Kapitalgesellschaft (als Eigenmittel eingesetzt) im Rahmen von Verwaltungsaufträgen getätigten Umsätze der MwSt. unterliegen. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen nicht steuerbar sind, Lieferungen von Gegenständen hingegen schon.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Verwaltungsaufträgen, die durch eigene Instrumente einer öffentlichen Stelle ausgeführt werden, und unterscheidet strikt zwischen steuerfreien Dienstleistungen und steuerpflichtigen Lieferungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt