Zum Inhalt springen
V0676-25 ·15. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

0,5 % Gehaltssteigerung aufgrund des BIP-Wachstums ist im Steuerjahr 2024 zu versteuern

Ein Beamter erkundigt sich, ob die auf das BIP-Wachstum von 2023 basierende Gehaltserhöhung von 0,5 % im Jahr 2023 oder 2024 zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass die zeitliche Zuordnung dem Steuerjahr 2024 entspricht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die zeitliche Abgrenzung von Einkünften aus nichtenforceable Ansprüchen und legt fest, dass die Steuerpflicht erst mit der tatsächlichen Fälligkeit bzw. dem Zufluss im Folgejahr eintritt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt