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V0674-25 ·15. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nachzahlungen von Renten aus Vorjahren unterliegen im Jahr 2024 nicht der Verjährung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Nachzahlungen seiner Sozialversicherungsrente für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verjährt sind. Die DGT stellt fest, dass keine Verjährung eintritt, da die Sonderregelung zur zeitlichen Zurechnung eine spezifische Frist für die Einreichung ergänzender Steuererklärungen vorsieht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die zeitliche Zurechnung von Rentennachzahlungen besonderen Regeln folgt, was die Verjährungsfristen für Steuerpflichtige bei Nachzahlungen aus vergangenen Jahren beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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