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V0673-19 ·26. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungsverzug eines Schuldners führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den investierten Betrag in einer Gesellschaft in Liquidation, den er nicht zurückerhalten konnte, als Vermögensverlust geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass der bloße Zahlungsausfall nicht automatisch einen Verlust begründet; vielmehr müssen die Bedingungen der zeitlichen Zurechnung für fällige, aber unbezahlte Forderungen erfüllt sein.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Forderungsverlusten und betont die Notwendigkeit der Einhaltung spezifischer zeitlicher Zurechnungsregeln statt einer bloßen Annahme des Verlusts durch Zahlungsverzug.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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