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V0670-21 ·23. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen als Jagdrevier unterliegt dem Regelsatz der MwSt. und gilt als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht bei der Vermietung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Nutzung als Jagdrevier. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung dem MwSt.-Satz von 21 % unterliegt und im Rahmen der Einkommensteuer als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist, wobei keine Quellensteuerpflicht besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung von Jagdpachtverträgen als steuerpflichtige Dienstleistung bzw. Grundstücksvermietung, was Auswirkungen auf die Umsatzsteuerlast und die korrekte Deklaration der Einkünfte hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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