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V0666-25 ·14. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kryptowährungen gelten nicht als Aktien oder Anteile für das Steuerregime bei Wohnsitzwechsel

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach seinem Umzug nach Andorra das Steuerregime für Veräußerungsgewinne bei Wohnsitzwechsel auf seine Kryptowährungen anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime nicht auf virtuelle Währungen anwendbar ist, da es sich dabei weder um Aktien noch um Anteile an einer Gesellschaft handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kryptowerte nicht unter die steuerlichen Privilegien für den Wohnsitzwechsel fallen, da sie die rechtliche Definition von Beteiligungen an juristischen Personen nicht erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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