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V0658-20 ·2. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % für Musikdienstleistungen bei Veranstaltern anwendbar

Eine Musikerin erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Auftritte in Hotels oder Restaurants, sei es direkt oder über Vertreter. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Satz von 10 % gilt, wenn die Dienstleistung für einen Veranstalter der Aufführung erbracht wird; handelt es sich beim Vermittler jedoch lediglich um eine reine Vermittlungstätigkeit, findet der Regelsatz von 21 % Anwendung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen der Erbringung einer künstlerischen Dienstleistung für einen Veranstalter und reinen Vermittlungsleistungen, was für die korrekte Umsatzsteuerberechnung von Musikern und Agenturen entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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