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V0657-14 ·11. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug von Vorsteuer bei Reisekosten und Einkommensteuer bei Fortbildungen bei geschäftlicher Veranlassung möglich

Ein IT-Dienstleister erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer für Übernachtungs- und Reisekosten im Rahmen einer Fortbildung sowie nach der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten in der Einkommensteuer. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass ausländische Vorsteuer in Spanien nicht abgezogen werden kann und dass die Abzugsfähigkeit sowohl der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer von der geschäftlichen Veranlassung der Ausgaben sowie der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die geschäftliche Veranlassung von Fortbildungskosten und stellt klar, dass ausländische Umsatzsteuern nicht im Rahmen des spanischen Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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