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V0653-24 ·15. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nachlassverträge unter Lebenden sind nicht für die Reduzierung bei „intervivos“-Erwerben der ISD berechtigt

Der Anfragende erhielt das nackte Eigentum an Geschäftsanteilen durch einen Nachlassvertrag unter Lebenden und wollte wissen, ob die Einbringung dieser Anteile in eine Gesellschaft innerhalb von weniger als 5 Jahren die Voraussetzungen für die regionale Steuerermäßigung in Aragonien verletzen würde. Die DGT stellt klar, dass Nachlassverträge „mortis causa“-Erwerbe darstellen und daher nicht die Steuerermäßigungen für „intervivos“-Übertragungen in Anspruch nehmen können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Nachlassverträge unter Lebenden steuerrechtlich als Erwerbe von Todes wegen behandelt werden, was den Zugang zu Steuervergünstigungen ausschließt, die ausschließlich für Übertragungen unter Lebenden vorgesehen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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