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V0647-19 ·26. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Zahlungen aus ausländischen Pensionssystemen ohne Plancharakter unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die Auszahlung aus einem ausländischen betrieblichen Pensionssystem einer Unternehmensgruppe den Vorschriften für Pensionspläne unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Auszahlung, da sie nicht nach spanischem Recht ausgestaltet ist, als Arbeitslohn zu behandeln ist und der Anwartschaftsrecht Teil des steuerpflichtigen Vermögens bildet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als Arbeitslohn statt als Rentenleistung aus einem Pensionsplan hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Auszahlungen und die Berücksichtigung der Anwartschaften im Rahmen der Vermögenssteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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