Veräußerungserlös privater Vermögenswerte des Ehegatten nicht der Vermögensteuer unterliegen
Ficha tecnica
Resumen
Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die von seinem Ehegatten erzielte Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer vor der Ehe erworbenen Immobilie in seiner Vermögensteuer angeben muss. Die DGT stellt klar, dass dieses Geld privates Vermögen des Ehegatten ist und nicht zum Nettovermögen des Anfragenden gehört.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung stellt klar, dass Erlöse aus dem Verkauf von vor der Ehe erworbenen Gütern dem jeweiligen Ehegatten als Privatvermögen zuzurechnen sind und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage des anderen Ehegatten nicht erhöhen.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.