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V0641-25 ·8. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerungserlös privater Vermögenswerte des Ehegatten nicht der Vermögensteuer unterliegen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die von seinem Ehegatten erzielte Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer vor der Ehe erworbenen Immobilie in seiner Vermögensteuer angeben muss. Die DGT stellt klar, dass dieses Geld privates Vermögen des Ehegatten ist und nicht zum Nettovermögen des Anfragenden gehört.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Erlöse aus dem Verkauf von vor der Ehe erworbenen Gütern dem jeweiligen Ehegatten als Privatvermögen zuzurechnen sind und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage des anderen Ehegatten nicht erhöhen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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