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V0637-19 ·26. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwalts- und Prozesskosten sind keine abzugsfähigen Vermögensverluste in der Einkommensteuer (IRPF)

Es wurde angefragt, ob die Übernahme von Prozesskosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Vermögensverlust gelten kann. Die DGT stellt klar, dass es sich hierbei um eigene Verteidigungskosten handelt, die keine steuerliche Auswirkung haben.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kosten für die rechtliche Verteidigung nicht als steuerlich relevante Vermögensverluste im Rahmen der Einkommensteuer anerkannt werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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