Zum Inhalt springen
V0636-24 ·11. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der 30 %igen Minderung auf Prämien bei vorzeitigem Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die im Rahmen des vorzeitigen Ruhestands erhaltene Prämie die 30 %ige Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF rechtfertigt. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Erzielungsperiode der Einkünfte mehr als zwei Jahre umfasst und diese einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendbarkeit steuerlicher Vergünstigungen auf Abfindungen oder Prämien im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sofern die zeitliche Komponente der Einkunftserzielung gewahrt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt