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V0636-22 ·24. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Exporte verhindern die Anwendung des Sonderverfahrens zur Mehrwertsteuerrückerstattung für nicht ansässige Unternehmen

Ein israelisches Unternehmen, das Waren nach Spanien importiert und dort verkauft, stellt die Frage, ob der Beginn von Exporten nach Marokko seinen Status als nicht ansässiges Unternehmen beeinflusst oder Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerrückerstattung hat. Die DGT stellt klar, dass das Unternehmen weiterhin als nicht ansässig gilt, jedoch durch die Durchführung von Exporten nicht mehr das Sonderverfahren zur Rückerstattung gemäß Artikel 119 bis in Anspruch nehmen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die als nicht ansässig gelten, verlieren durch die Ausübung von Exporttätigkeiten den Anspruch auf das vereinfachte Rückerstattungsverfahren für nicht ansässige Steuerpflichtige.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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