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V0635-15 ·20. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine 180.000-Euro-Grenze für die Steuerbefreiung von Abfindungen bei Massenentlassungen, wenn das Konsultationsverfahren vor August 2014 begann

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerbefreiung für Abfindungen bei Massenentlassungen und der Reduzierung aufgrund von Unregelmäßigkeiten. Die DGT stellt klar, dass die Grenze von 180.000 Euro für die Befreiung nicht gilt, sofern das Konsultationsverfahren vor dem 1. August 2014 eingeleitet wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für Massenentlassungen, deren Konsultationsphase vor der gesetzlichen Änderung im August 2014 begann, die bisherigen großzügigeren Steuerbefreiungsgrenzen ohne die 180.000-Euro-Beschränkung gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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