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V0615-25 ·1. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Meldepflicht für Auslandsimmobilien vor Erwerb der Eigentumsrechte

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er eine Informationserklärung über Auslandsvermögen abgeben muss, wenn Zahlungen an einen Bauträger für eine Immobilie im Bau geleistet wurden. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, solange das Eigentum an der Immobilie noch nicht erworben wurde.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Meldepflicht für Auslandsvermögen erst mit dem Erwerb der Eigentumsrechte oder entsprechender Rechte an der Immobilie eintritt, nicht bereits mit der bloßen Zahlung an einen Bauträger.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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