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V0611-14 ·6. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kapitalherabsetzung führt nicht zur Rückforderung der Steuerermäßigung nach Art. 12.5 TRLIS, sofern die Beteiligungsquote unverändert bleibt

Die Anfragende möchte wissen, ob eine Kapitalherabsetzung bei einer ausländischen Tochtergesellschaft die Rückforderung der Steuerermäßigungen nach Artikel 12.5 des TRLIS auslöst. Die DGT stellt klar, dass keine Rückforderung erfolgt, wenn die Beteiligungsquote beibehalten wird; eine Rückforderung ist jedoch erforderlich, wenn die Herabsetzung diese Quote verändert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Stabilität der Steuerermäßigungen bei Kapitalmaßnahmen, sofern die Beteiligungsstruktur gewahrt bleibt, was Planungssicherheit für grenzüberschreitende Kapitalumstrukturierungen bietet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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