Zum Inhalt springen
V0604-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einnahmen von Dritten zur Deckung fremder Ausgaben sind nicht einkommensteuerpflichtig

Ein Verwalter einer Padel-Gruppe erkundigt sich, ob die Annahme von Geldern der Spieler auf sein Privatkonto zur Bezahlung von Plätzen und Bällen steuerliche Folgen hat. Die DGT stellt klar, dass der Erhalt von Geldern zur Begleichung von Ausgaben im Namen Dritter kein Einkommen darstellt, sofern der Steuerpflichtige die Herkunft dieser Mittel nachweisen kann.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine Durchlaufposten für Ausgaben im Namen Dritter nicht der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen, sofern eine lückenlose Dokumentation der Mittelverwendung vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt