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V0598-19 ·21. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Meldepflicht bei Transaktionen mit Dritten, wenn Lieferungen und Erwerbe einzeln unter dem Schwellenwert liegen

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob Transaktionen mit demselben Dritten gemeldet werden müssen, wenn die Summe aus einer Lieferung und einem Erwerb den Betrag von 3.005,06 Euro übersteigt, obwohl beide Beträge einzeln darunter liegen. Die DGT stellt klar, dass Lieferungen und Erwerbe getrennt zu berechnen sind, um festzustellen, ob der Schwellenwert überschritten wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Meldepflicht die getrennte Betrachtung von Lieferungen und Erwerben maßgeblich ist, was die Meldepflicht für Unternehmen bei kumulierten Beträgen einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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