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V0595-19 ·20. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Überlassung von Dachflächen für Antennen gilt als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung

Ein Eigentümer erkundigt sich, ob die Überlassung von Dachflächen seines Gebäudes an ein Telekommunikationsunternehmen zur Installation von Antennen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass diese Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln sind und dass der kostenlose Internetzugang dem begünstigten Eigentümer zuzurechnen ist.

In 4 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Nutzung von Gebäudeteilen für Telekommunikationsinfrastruktur steuerpflichtige Einkünfte aus Immobilien darstellt und regelt die steuerliche Zuordnung von Sachleistungen wie Internetzugängen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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