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V0593-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Anspruch auf Ermäßigung bei inter vivos Erwerb bei gegenwärtigen Erbverträgen

Ein Anfragender erkundigt sich, ob die aragonesische Ermäßigung für Schenkungen unter Lebenden auf einen gegenwärtigen Erbvertrag anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass diese Verträge Erwerbe mortis causa darstellen und somit nicht unter die Ermäßigung für inter vivos Übertragungen fallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich steuerlicher Vergünstigungen für Schenkungen ein, wenn die Übertragung durch einen Erbvertrag mit gegenwärtiger Wirkung erfolgt, da diese rechtlich als Erbfall eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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