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V0593-15 ·16. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zinszahlungen an EU-Investoren bei Kreditabtretungen unter Umständen von der Quellensteuer befreit

Eine Crowdlending-Plattform stellt die Frage, ob Zinsen an in der EU ansässige Investoren der Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Plattform nicht haftet, sofern sie lediglich als Zahlungsvermittler agiert. Werden bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt sie jedoch zur Erfüllung der formalen Steuerpflichten verpflichtet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Haftung von Crowdlending-Plattformen bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen innerhalb der EU, abhängig von ihrer Rolle im Zahlungsprozess.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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