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V0590-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Wohnraum zur Untervermietung durch Dritte unterliegt der MwSt. und ermöglicht Korrektur von Vorsteuerabzügen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Zweckänderung von Immobilien (von der Direktvermietung zur Untervermietung durch Dritte) eine Korrektur der abgezogenen Vorsteuer ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass die Untervermietung eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ist und die voraussichtliche Zweckänderung bereits mit Abschluss der Verträge mit den Untervermietungsunternehmen eintritt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Zweckänderungen bei Immobilien, wenn diese von steuerfreien Vermietungen zu umsatzsteuerpflichtigen Untervermietungsmodellen wechseln, und legt den Zeitpunkt für die Vorsteuerkorrektur fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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