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V0585-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Betrieben unterliegt der MwSt. von 21 % statt der Grunderwerbsteuer

Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob die Verpachtung eines Geflügelzuchtbetriebs der Mehrwertsteuer oder der Grunderwerbsteuer (ITP) unterliegt und ob eine Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die Verpachtung eines Betriebs (arrendamiento de industria) der MwSt. von 21 % unterliegt und aufgrund der MwSt.-Pflicht nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Betrieben, was die Abgrenzung zwischen MwSt.-pflichtigen Dienstleistungen und der Grunderwerbsteuer festigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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