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V0579-26 ·11. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umsatzsteuer auf Beratungsleistungen für ein Unternehmen im Vereinigten Königreich und Abzug der Vorsteuer möglich

Eine Beraterin fragt an, ob sie auf ihre Dienstleistungen für ein Unternehmen im Vereinigten Königreich Umsatzsteuer erheben muss und ob sie die Umsatzsteuer auf ihre Ausgaben abziehen kann. Die DGT stellt fest, dass die Leistung nicht der spanischen Umsatzsteuer unterliegt und ein Recht auf Vorsteuerabzug für ihre betrieblichen Ausgaben besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung der Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb des EU-Umsatzsteuerrechts (bzw. der entsprechenden Regelungen für Drittstaaten), wonach die Steuerpflicht am Ort des Empfängers liegt, was die Steuerpflicht des Leistenden im Inland ausschließt und den Vorsteuerabzug ermöglicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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