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V0578-26 ·11. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF setzt eine Versetzung nach Spanien infolge eines Arbeitsverhältnisses voraus

Ein schwedischer Staatsangehöriger und Mitgründer eines Technologieunternehmens erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Sonderregimes gemäß Art. 93 LIRPF. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern der steuerliche Wohnsitz in Spanien aus einer Versetzung aufgrund der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses mit der spanischen Gesellschaft resultiert und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer und stellt klar, dass die Versetzung unmittelbar aus einem Arbeitsvertrag resultieren muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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