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V0572-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerung einer zuvor erworbenen Industriehalle kann als zweite von der MwSt. befreite Lieferung gelten

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der Verkauf einer Industriehalle, an der Erweiterungsarbeiten durchgeführt wurden, als erste oder zweite Bauleistung einzustufen sei. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine zweite Befreiung handelt, da die Halle bereits fertiggestellt erworben wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen der ersten und zweiten Lieferung von Gebäuden und bestätigt die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung bei bereits bestehenden Objekten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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