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V0571-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Dienstleistungen eines kanarischen Freiberuflers für eine italienische Gesellschaft unterliegen nicht der MwSt.

Ein Freiberufler auf den Kanarischen Inseln erkundigt sich, ob er sich im allgemeinen MwSt-System anmelden und seine Dienstleistungen gegenüber einem italienischen Unternehmen als nicht steuerbar deklarieren muss. Die DGT stellt fest, dass die Dienstleistung nach den vorliegenden Informationen nicht als im Anwendungsbereich der Steuer erbracht gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen und bestätigt die Anwendung der Ortsregeln zur Bestimmung der Steuerbarkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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