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V0571-14 ·5. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandstätigkeiten setzt Nutzen für Empfänger und vergleichbare Besteuerung voraus

Ein nach Honduras entsandter Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung nachgewiesen werden muss, dass die Tätigkeit für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte erfolgt und das betreffende Land eine vergleichbare Steuer zur Einkommensteuer (IRPF) erhebt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten ein, da nun strikte Anforderungen an die Art des Arbeitgebers und die steuerliche Behandlung im Tätigkeitsstaat gestellt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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