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V0558-18 ·27. Februar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Einreichung von Erklärungen über Immobilienerträge gilt nicht als immobilienbezogene Dienstleistung für die Umsatzsteuer-Ortbestimmung

Eine Fachkraft erkundigte sich, ob ihre Beratungsleistungen für Gebietsfremde der Umsatzsteuer unterliegen oder ob aufgrund des Bezugs zu Immobilienerträgen die Sonderregelung zur Ortsbestimmung von Immobilienleistungen Anwendung findet. Die DGT stellte fest, dass es sich um eine allgemeine Steuerberatung handelt und nicht um eine rechtliche oder physische Veränderung der Immobilie.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine steuerliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilienerträgen nicht als immobilienbezogene Dienstleistungen eingestuft werden, was die Anwendung der Sonderregeln zur Umsatzsteuer-Ortbestimmung ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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