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V0553-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit nicht anwendbar, wenn der Begünstigte das spanische Unternehmen ist

Ein Exportleiter erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten bei Reisen zu Kunden und Händlern in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht greift, da die Arbeiten nicht für eine gebietsfremde Einheit, sondern zugunsten des eigenen spanischen Unternehmens erbracht werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ein, da die Tätigkeit unmittelbar dem spanischen Arbeitgeber zugutekommt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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