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V0552-26 ·10. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlustvorträge aus der Auflösung einer Beteiligungsgesellschaft sind in der Körperschaftsteuer abzugsfähig

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Wertminderungen auf Forderungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen sowie nach Verlusten aus der Auflösung und Liquidation dieses Unternehmens. Die DGT stellt klar, dass Wertminderungen auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht abzugsfähig sind (außer im Insolvenzverfahren), der negative Ertrag aus der Beendigung der Gesellschaft jedoch abzugsfähig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit der Beendigung von Beteiligungen und grenzt diese von nicht abzugsfähigen Wertminderungen bei verbundenen Unternehmen ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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