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V0547-26 ·9. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Steuerabzug für energetische Sanierung ohne vorangegangenes Energieausweis-Zertifikat

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob er den 60-prozentigen Abzug für Maßnahmen zur Energieeffizienz nach der Installation von Photovoltaikanlagen geltend machen kann, ohne zuvor über ein Energieeffizienz-Zertifikat verfügt zu haben. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nicht möglich ist, da die Voraussetzung fehlt, dass ein Zertifikat vorliegt, das in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerabzug für energetische Sanierungen ist an die strikte Bedingung geknüpft, dass ein Energieeffizienz-Zertifikat vorliegt, welches maximal zwei Jahre vor Baubeginn ausgestellt wurde.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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