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V0538-22 ·17. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überlassung von öffentlichem Eigentum per Verwaltungsbeschluss unterliegt nicht der MwSt.

Eine Stadtverwaltung erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Überlassung eines städtischen Schwimmbads, der Abrechnung von Nebenkosten und der Abzugsfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen. Die DGT stellt fest, dass die Überlassung von öffentlichem Eigentum nicht der Steuer unterliegt, und analysiert die Behandlung von Nebenkosten je nach deren Art.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Steuerbefreiung bei der Überlassung von kommunalem Eigentum und präzisiert die umsatzsteuerliche Behandlung von weiterverrechneten Nebenkosten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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