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V0534-21 ·9. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit unterliegt nicht der MwSt., auch wenn Finanzanlagen ausgeschlossen werden

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Übertragung von Betriebsmitteln für eine Photovoltaik-Aktivität (Personal, Maschinen, Inventar) ohne Einbeziehung von Beteiligungen, Salden oder Liquidität von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nicht der Steuer unterliegt, sofern eine selbstständige wirtschaftliche Einheit mit ausreichenden menschlichen und materiellen Mitteln übertragen wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Nichtunterwerfung unter die Mehrwertsteuer bei der Übertragung von Betriebsteilen, sofern die organisatorische Einheit gewahrt bleibt, selbst wenn bestimmte Vermögenswerte wie Finanzanlagen nicht Teil der Transaktion sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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